Vandalismus innerhalb der Abrisshäuser

Aus gegebenem Anlass möchten wir die Bewohner der Pfarrau darüber informieren, dass es in den Abrisshäusern, insbesondere der Hausnummer 23 und 25, zu Vandalismusschäden gekommen ist. Das ist alles andere als erfreulich.

Blinde Zerstörungwut – das muss nicht sein!

Falls Ihnen etwas auffällt oder Sie Personen sehen, die mutwillig etwas an den Häusern zerstören, bitten wir Sie, entweder die Polizei zu informieren oder sich direkt bei uns zu melden. Die aktuellen Vorfälle haben wir bei der Polizei gemeldet und die Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht. Glücklicherweise konnten Spuren durch die Kripo gesichert werden. Wir hoffen nun, dass der oder die Täter ermittelt werden können.

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass die Häuser, trotz des geplanten Abrisses nicht als Fußballwand zu nutzen sind. Wir haben einige Ballabdrücke unter anderem  an den Fensterscheiben feststellen müssen. Sollten Sie hier etwas mitbekommen, bitten wir ebenfalls um entsprechende Nachricht. Trotz des Leerstands obliegt uns die Verkehrssicherungspflicht und die Bewohner im Wohngebiet haben Anspruch darauf, weiterhin ohne Vandalismus zu wohnen.

Auch ein leerstehendes Gebäude ist fremdes Eigentum und Vandalismus ist und bleibt Sachbeschädigung.

Wir möchten nicht, dass Sie sich in Ihrem zu Hause gestört fühlen und danken Ihnen bereits im Voraus für Ihre Mithilfe und Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 




Preisrichtervorgespräch vom 21.09.2018

Am Freitag, dem 21.09.2018,  fand das Preisrichtervorgespräch in den Räumlichkeiten der KSG in Siegen statt. Eine Zusammenkunft der Preisrichter, stellvertretenden Preisrichtern, sachverständigen Beratern und Wettbewerbsbetreuern. Stellvertretend für die Bewohner der Pfarrau waren auch zwei Mieter anwesend. Herr Schintz und Frau Meinhardt-Klundt. Die Sitzung wurde von Herrn Förster von der Firma BAUWERT Projekt Consult geführt und wir haben im gemeinsamen Gespräch die Einzelheiten der Auslobungsunterlagen besprochen. Im Vorfeld wurden bereits Architekten angeschrieben, ob sie an diesem Architektenwettbewerb teilnehmen möchten. Da die „Rahmenbedingungen“ nun festgelegt sind, werden die Unterlagen somit an die Architekten übermittelt und diese können sodann mit der Planung/Zeichnung starten. Die Projekte werden am 12. März 2019 in der Preisgerichtssitzung ausgestellt und das Preisgericht entscheidet, wer das beste Modell eingereicht hat. Wir sind auf die Ergebnisse gespannt!