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Warum Architektenwettbewerb
Wir haben für die Modernisierung des Wohngebiets Pfarrau anspruchsvolle Ziele. Die neuen Wohnungen sollen preiswert sein, sie sollen heutige Wohnwünsche befriedigen. Nachhaltiges und unweltfreundliches Bauen gehört auch zu den Aufgaben. Und schließlich wollen wir, dass das Neue und der Bestand zusammen passen. Natürlich wissen wir, dass damit auch Investitionen im Bestand einher gehen müssen. Die Gebäude müssen nicht nur optisch passen, sie sollen auch eine höhere Aufenthaltsqualität erhalten. Das fängt schon bei den oft viel zu kleinen Balkonen an.
Natürlich wollen wir nicht irgendein Ergebnis, sondern wir wollen ein gutes Ergebnis. Das erfordert regelmäßig unterschiedliche Vorschläge. Wettbewerbe fordern im wetteifernden Vergleich die schöpferischen Kräfte heraus und fördern innovative und nachhaltige Lösungen für eine zukunftsgerechte Umweltgestaltung. Sie zielen darauf, alternative Ideen und optimierte Konzepte für die Bewältigung von Planungsaufgaben zu erhalten. Sie helfen auch, den geeigneten Auftragnehmer für die weitere Planung zu finden
Ziel also kurz und bündig: Es soll eine optimale Lösung für die Neubebauung von Teilen der Pfarrau erreicht werden.
Der Wettbewerb unterlag den Regeln für das Wettbewerbswesen, RPW 2013. Die Grundpfeiler im Verfahren waren die Transparenz und die Gleichbehandlung aller eingereichten Arbeiten. Wir haben uns bewusst für einen beschränkten Wettbewerb entschieden: Es wurden 10 regionale Büros zur Teilnahme eingeladen. Leider haben nur sechs Architekten eine Arbeit abgegeben. Das hängt vor allem damit zusammen, dass die Architekturbüros konjunkturell bedingt sehr ausgelastet sind. Alle Wettbewerbsbeiträge blieben den Regeln entsprechend bis zur Entscheidung des Preisgerichts anonym.
Ablauf eines Architektenwettberwerbs
Die Durchführung eines Architektenwettbewerbs bedarf professioneller Begleitung. Wir haben uns für BAUWERT Projekt Consult GmbH aus Siegen entschieden, mit der wir gemeinsam schon andere anspruchsvolle Bauaufgaben gelöst haben.
Nach der Auswahl der einzuladenden Wettbewerbsteilnehmer musste ein Preisgericht zusammen gestellt werden, dessen Aufgabe es sein würde, aus den eingereichten Arbeiten die besten drei Vorschläge auszuwählen.
Wir waren glücklich, dass es gelang, sehr kompetente Mitglieder für die Mitarbeit im Preisgericht zu finden: Neben den Hochschulehrern der Universität Siegen ( Herrn Prof. Peter Karle, Frau Prof. Dr.-Ing. Hildegard Schröteler-von Brandt) beteiligte sich auch Herr Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt aus Duisburg, Herr Bürgermeister Dr. Bernd Baumann und der Geschäftsführer der KSG. Neben jeweiligen Stellvertretern gab es auch sachverständige Berater im Preisgericht. Besonders gefreut hat uns, dass zwei unserer Mieter sich hier engagiert haben: Frau Natalie Meinhardt-Klundt und Herr Gerhard Schintz (als Vertreter unserer Bewohner in der Pfarrau).
Zunächst musste die Wettbewerbsaufgabe formuliert werden. Wir haben hier mit BAUWERT Anforderungen zu folgenden Bereichen formuliert:
- Maß der baulichen Nutzung,
- Geschossigkeit,
- Stellplatznachweis,
- Barrierfreiheit,
- Zentrale Zufahrt zum Quartier,
- weitgehend frei vom fließenden Verkehr,
- Vermeidung einer Durchfahrt durch das Gebiet,
- Raumprogramm,
- Fassadensanierung im Bestand,
- Balkonerweiterung/-anbau im Bestand,
- Freiraumkonzept.
Mit den Anforderungen wurden die eingeladenen Architekten versorgt, die auch die Möglichkeit hatten, Rückfragen zu stellen. Dann war die Erstellung der Vorschläge abzuwarten. Dazu hatten die Teilnehmer mehrere Wochen Zeit.
Die Preisgerichtssitzung
Das Preisgericht trat am 12.03.2019 um 09:00 Uhr zusammen. Für die KSG begrüßte Herr Aktas die anwesenden Preisrichter und Berater und bedankts sich für die Teilnahme am Preisgericht. Er stellte die Mitglieder des Preisgerichts vor und erklärte Anlass und Ziel des Wettbewerbes und die wesentlichen Aspekte der Aufgabe.
Aus dem Kreis der Fachpreisrichter wird Prof. Karle als Vorsitzender des Preisgerichts vorgeschlagen ein einmütig gewählt. Er versichert den Teilnehmern und der Öffentlichkeit die größtmögliche Sorgfalt und Objektivität des Preisgerichts nach den Grundsätzen der RPW.
Der Vorsitzende verpflichtet alle zur Sitzung des Preisgerichts zugelassenen Personen zur vertraulichen Behandlung der Beratungen. Die Anwesenden erklärten, dass sie bis zum Tag des Preisgerichts weder Kenntnis von einzelnen Wettbewerbsarbeiten erhalten noch mit Wettbewerbsteilnehmern einen Meinungsaustausch über die Aufgabe geführt haben.
Nach zwei Wertungsrundgängen des Preisgerichts verblieben drei Arbeiten in der engeren Wahl.Der Vorsitzende veranlasste anschließend, dass die in der engeren Wahl befindlichen Arbeiten von den Fach- und Sachpreisrichtern unter Hinzuziehung der Vorprüfungsberichte schriftlich beurteilt werden. Die von den Preisrichtern erarbeiteten schriftlichen Beurteilungen werden mit dem gesamten Preisgericht vor den Arbeiten diskutiert. Die Erläuterungsberichte der Verfasser werden von den Preisrichtern verlesen und in die Bewertung einbezogen. Die aus der Diskussion gewonnenen Erkenntnisse werden in die schriftlichen Beurteilungen eingearbeitet. Danach werden die Texte einstimmig verabschiedet.
Danach bittet der Vorsitzende die Sach- und Fachpreisrichter und die Vertreter der KSG die Arbeiten nochmals zusammenfassend zu bewerten. Stärken und Schwächen der jeweiligen Arbeiten werden herausgestellt. Nach Abschluss der Beurteilungen werden die in den Preisrängen verbliebenen Arbeiten vom Preisgericht noch einmal ausführlich diskutiert.
Am Ende stellt sich das Ergebnis des Preisgerichts wie folgt dar:
1. Preis für die Tarnzahl 1003 Abstimmung: 5 : 0
2. Preis für die Tarnzahl 1001 Abstimmung 5 : 0
3. Preis für die Tarnzahl 1002 Abstimmung 5 : 0
Die Verteilung des Preisgeldes in Höhe von insgesamt 64.000 Euro wird festgelegt. Bis dahin sind die Gewinner noch immer nicht namentlich bekannt.
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit mit der weiteren Planung zu beauftragen.
Erst jetzt öffnet der Vorsitzende die Umschläge und ermittelt die hinter der jeweiligen Tarnzahl stehenden Architekturbüros:
1. Preis – Tarnzahl 1003
Architekturbüro M. Klein, Netphen, mit PASD Feldmeier Wrede, Hagen, und Tamkus Landschaftsarchitektur, Dortmund.
2. Preis – Tarnzahl 1001
jung und katz architektur, Kreuztal, mit Joachim Sondermann, Landschaftsarchitekt, Olpe
3. Preis – Tarnzahl 1002
Almasi und Stein Planungsgruppe, Siegen, mit Carla Schnug-Börgerding, Landschaftsarchitektin, Altenkirchen
Die Vorstellung der Arbeiten in Neunkirchen
Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten der Preisträger fand am 4.05.2019 im Otto-Reiffenrath-Haus in Neunkirchen statt. Ziel der Ausstellung war es, die Wettbewerbsarbeiten der Öffentlichkeit vorzustellen, die davon auch reichlich Gebrauch machte.
Dr. Bernd Baumann, Bürgermeister der Gemeinde Neunkirchen, eröffnete die Ausstellung. Er betonte, dass sich die Gemeinde freue, dass die KSG das Areal in den Blick genommen habe. Er wünsche sich, dass die Wohnanlage künftig zu einem schönen Eingangstor von Herdorf aus werde. Es sei ja schon lange sein Wunsch gewesen, dass sich im Wohnquartier etwas tue.
Landrat Andreas Müller (Aufsichtsratsvorsitzender der KSG) wertete in seinem Grußwort das Ergebnis des Architektenwettbewerbs als Erfolg für alle Beteiligten. Er verwies auf die Historie der Wohnanlage. In der Pfarrau gebe es eine gewachsene Mieterstruktur, zum Teil bereits in der zweiten Generation, und keine Leerstandsproblematik. Der teilweise vorhandene Instandhaltungsstau habe inzwischen dazu geführt, dass neu zu bauen günstiger sei, als zu sanieren. Andres Müller lobte auch die „unglaubliche Kooperationsbereitschaft“ der Mieter.
Prof. Peter Karle, Vorsitzender des Preisgerichts, erläuterte den Wettbewerb und die Wettbewerbsarbeiten. Er verglich die Aufgabe mit einem Triathlon (städtebaulichen, landschaftsplanerische Anforderungen sowie Vielfalt von Wohnheiten mit einer aufwertenden Idee für den Bestand in Einklang zu bringen). Der Beitrag des Gewinners habe die drei Anforderungen am besten kombiniert.
Gut gefallen habe der Jury u.a. die Lösung, unter dem ersten Gebäude an der Kölner Str. ausreichend Parkflächen unzubringen. Auch die Orientierung zur Heller hin und der geplante Anger als Mittelpunkt des Quartiers kamen gut an. Entscheidend sei auch die Familienähnlichkeit der Neubauten mit den Bestandsgebäuden gewesen, eine wesentliche Anforderung des Wettbewerbs. Die Pfarrau werde so künftig ein harmonisches Gesamtbild ergeben.
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Wie geht es jetzt weiter?
Daniel Aktas, Prokurist der KSG und zuständig für das Projekt, erläutert die nächsten Schritte: Abriss der leerstehenden Gebäude ist bis Ende 2019 ins Auge gefasst. Mit den Wettbewerbsgewinnern werden jetzt die Planungsgespräche geführt. Gegenüber dem Entwurf sind noch wichtige Anpassung notwendig. Und letztlich ist ein wichtiger Punkt, dass Baurecht für die Neubauten geschaffen werden muss. Daniel Aktas schätzt den Zeitbedarf auf ca. ein Jahr. Vor 2021 sei nicht mit dem Baubeginn zu rechnen.